Informationen zu Kosten und Rückerstattung
Ich habe einen Kassenvertrag, der ausschließlich für die Hebammenberatung laut Mutter-Kind-Pass in der 18.-22.SSW gilt. Diese ist für dich kostenlos. Alle anderen Angebote werden als Wahlhebammenleistungen verrechnet. Die Preise sind bei den Beschreibungen der entsprechenden Angebote und Kurse zu finden. Das Honorar für Hausbesuche entspricht jenem meiner Kolleginnen aus der Umgebung.
Seit 01.01.17 hat jede Frau Anspruch auf Hebammen-Betreuung im Wochenbett, unabhängig vom Entlassungstag und der Art der Geburt (ebenso bei Fehlgeburten ab der 19. SSW). Die Krankenkasse übernimmt einen Teil des Honorars für je einen Hausbesuch in den ersten fünf Tagen nach der Geburt und bis zu sieben weitere Hausbesuche bis zur achten Lebenswoche deines Babys bei entsprechender Indikation. Von diesen kann einer auf Wunsch auch bereits in der Schwangerschaft in Anspruch genommen werden.
Die Besonderheit bei geplanter ambulanter Geburt*): Es besteht auch Anspruch auf 2 zusätzliche Hausbesuche in der Schwangerschaft.
Die Besonderheit bei Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Zwillingsgeburt: Die Anspruchsdauer verlängert sich vom Ende der 8. auf das Ende der 12. Woche nach der Geburt.
Du bekommst von mir eine Honorarnote, die du bei deiner Krankenkasse einreichen kannst - genauso wie beim Besuch einer Wahlärztin oder eines Wahlarztes. Pro Hausbesuch, der den oben genannten Voraussetzungen entspricht, wird dir dabei je nach Entfernung etwas über die Hälfte der Kosten rückerstattet.
Sollte die Finanzierung für dich schwierig sein, werden wir gemeinsam eine Lösung finden.
*) ambulante Geburt: Aufenthalt im Krankenhaus nach der Geburt <24 Stunden